April 2009: Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,2%, in der EU27 auf 8,6% gestiegen - Vergleichsweise "günstige Entwicklung" in Österreich


In der Eurozone lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im April 2009 bei 9,2%, gegenüber 8,9% im März. Im April 2008 betrug sie 7,3%. In der EU27 lag die Arbeitslosenquote im April 2009 bei 8,6%, gegenüber 8,4% im März. Im April 2008 hatte sie 6,8% betragen. Für die Eurozone ist dies die höchste Quote seit September 1999 und für die EU27 seit Januar 2006.

Verfestigte Jugendarbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen lag im April 2009 in der Eurozone bei 18,5% und in der EU27 bei 18,7%. Im April 2008 hatte sie in beiden Gebieten 14,7% betragen. Doch das muss nicht sein: Die niedrigsten Quoten verzeichneten die Niederlande (6,0%). Die höchste Jugendarbeitslosigkeit meldeten Spanien (36,2%) und Lettland (29,2% im ersten Quartal 2009).

Eurostat schätzt, dass im April 2009 in der EU27 insgesamt 20,825 Millionen Männer und Frauen arbeitslos waren, davon 14,579 Millionen in der Eurozone . Gegenüber März hat die Zahl der arbeitslosen Personen in der EU27 um 556 000 und in der Eurozone um 396 000 zugenommen. Gegenüber April 2008 ist die Zahl der Arbeitslosen um 4,653 Millionen in der EU27 und um 3,100 Millionen in der Eurozone gestiegen.

Österreich noch nur mit blauem Auge. Von den Mitgliedstaaten verzeichneten die Niederlande (3,0%) und Österreich (4,2%) die niedrigsten Arbeitslosenquoten. Die höchsten Quoten meldeten Spanien (18,1%), Lettland (17,4%) und Litauen (16,8%).

Vergleicht man den April 2008 mit dem April 2009, so stieg die Arbeitslosenquote der Männer in der Eurozone von 6,6% auf 8,9% und in der EU27 von 6,3% auf 8,6%. Die Arbeitslosenquote der Frauen nahm im selben Zeitraum in der Eurozone von 8,2% auf 9,4% zu und in der EU27 von 7,3% auf 8,5%.

USA. Im April 2009 lag die Arbeitslosenquote in den USA bei 8,9% und in Japan bei 4,8% im März 2009.

Mehr:
Arbeitslosenquote der Eurozone auf 9,2% gestiegen

EU-Ratgeber zum Internet-Shopping online


Der Verbraucher kann dank des World Wide Web Bücher in Großbritannien bestellen oder Schuhe in Italien kaufen. Doch wie sicher ist die Kreditkarte im Internet? Welche Musikdateien darf man herunterladen und welche nicht? Kann ein Online-Verkäufer für fehlerhafte Produkte haftbar gemacht werden?

Antworten auf diese und andere Fragen bietet das neue Portal zu Verbraucherrechten "eYouGuide", das in dieser Woche gestartet wurde. Als erster Online-Verbraucherratgeber rückt er nicht nur die Gesetzgebung der EU, sondern auch das nationale Recht ins Blickfeld. Europäer sollen ihre Rechte und Pfl ichten im Netz kennen oder zumindest leichten Zugriff auf Informationen darüber haben. Zu den Themen gehören zum Beispiel der Schutz persönlicher und die Sicherheit fi nanzieller Daten, Regeln für Online-Werbung oder das Online- Urheberrecht.

Lücken im EU-Recht. Laut einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Umfrage können sich 33 Prozent der Internet-Nutzer grundsätzlich vorstellen, bessere oder günstigere Produkte aus dem Ausland zu kaufen – aber nur sieben Prozent schlagen bei einem verlockenden Angebot auch zu. Den meisten Verbrauchern ist Online-Shopping noch immer nicht ganz geheuer: 39 Prozent hegen laut einer Umfrage größere Zweifel an der Sicherheit ihrer Daten, 42 Prozent kaufen erst gar nicht im Internet ein. Lediglich 12 Prozent fühlen sich beim Online-Shoppen sicher.

Allerdings gibt es keine in allen EU-Mitgliedsländern gleich wirksamen zivil- und strafrechtlichen Sanktionen zur Spambekämpfung. Außerdem fehlt es an Mehrgebietslizenzen für Online-Inhalte, damit es für den Verbraucher unwichtig wird, aus welchem EU-Land seine digitalen Inhalte (Musik, Spiele, Filme, Bücher) kommen. Auch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikstücke, Videos und Filme aus dem Internet sind noch uneinheitlich geregelt.

Mehr:
eYou Guide - Ihre Rechte online

EU: Handel mit Robbenerzeugnissen wird weitgehend verboten


Das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der EU wird weitgehend verboten. Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur dann, wenn die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Auch Waren zum persönlichen Gebrauch von Reisenden oder ihrer Familien dürfen eingeführt werden.

Im Vorfeld der heutigen Abstimmung konnten Vertreter von Europa-Parlament und des EU-Ministerrates eine Einigung erzielen, so dass das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und muss neun Monate später angewandt werden. 550 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 49 dagegen, 41 enthielten sich der Stimme.

Robben werden innerhalb und auch außerhalb der EU gejagt, um aus ihnen eine große Bandbreite an Erzeugnissen zu gewinnen: Fleisch, Öl, Organe und Felle. Die daraus hergestellten Produkte, wie unter anderem Textilien aus verarbeiteten Robbenhäuten und -fellen sowie Omega-3-Kapseln, werden auch auf dem Gemeinschaftsmarkt gehandelt, wobei es für Verbraucher schwierig oder gar unmöglich ist, sie von ähnlichen, nicht von Robben stammenden Produkten zu unterscheiden.

Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen EU-weit verboten. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Regelung des Handels mit Robbenerzeugnissen erlassen, die den Import und die Herstellung von Robbenerzeugnissen verbieten. Einige Mitgliedstaaten haben allerdings bisher keinerlei diesbezügliche Vorschriften erlassen, stellt das Europäische Parlament fest.

Um die daraus resultierende gegenwärtige Zersplitterung des Binnenmarktes abzuschaffen, bedarf es einer Harmonisierung der Regelungen unter Berücksichtigung des Tierschutzes. Mit der heute verabschiedeten Verordnung werden daher einheitliche Vorschriften für das Inverkehrbringen von Robbenprodukten festgelegt und das Einführen von Robbenerzeugnissen in die EU verboten.


Ausnahmen von der Regel. Das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen ist nur in Fällen gestattet, in denen die Erzeugnisse aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt.

Die Einfuhr von Robbenerzeugnissen ist ferner in solchen Fällen gestattet, in denen die Einfuhr "gelegentlich erfolgt und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzt, die zum persönlichen Gebrauch von Reisenden oder ihrer Familien bestimmt sind". Dabei dürfen diese Waren ihrer Art und Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen.

Schließlich ist das Inverkehrbringen auch in denjenigen Fällen gestattet, in denen die betreffenden Robbenerzeugnisse aus einer Jagd stammen, die im nationalen Recht reguliert ist, und die zum alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen betrieben wird. Ein solches Inverkehrbringen ist jedoch nur gestattet, wenn es auf nichtkommerzieller Grundlage erfolgt. Auch hierbei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus kommerziellen Gründen erfolgt.

Mehr:
Ocean Care:
Robben

Roamingtarife für SMS, Anrufe und Datendienste ab 1. Juli günstiger!

Die EU-Telekommunikations-Kommissarin Viviane Reding ist täglich für eine neue Meldung gut.

Der allerletzte Erfolg:

Im EU-Ausland verschickte SMS-Nachrichten dürfen ab 1. Juli nur noch höchstens 11 Cent kosten, anstatt der heutigen 28 Cent. Damit sind sie sogar oft billiger als im Inland versendete SMS! Ein Lob der EU, die für die Verbraucher offenbar mehr unternimmt als es die nationalen Verbraucherorganisationen in ihrem ureigensten Bereich schaffen.

...

Außerdem beschloss das Parlament weitere Preissenkungen für in anderen EU-Ländern geführte Handygespräche. Die Preisobergrenze für einen im Ausland getätigten Mobilfunkanruf wird bis Juli 2011 schrittweise von heute 0,46 € auf 0,35 € pro Minute fallen, der Minutenpreis für im Ausland erhaltene Anrufe von heute 0,22 € auf 0,11 €. Außerdem werden die Betreiber verpflichtet, die Gebühren für Roaminganrufe ab der 31. Sekunde sekundengenau zu berechnen. Der heutigen Praxis, bei der die Verbraucher bis zu 24 % zu viel bezahlen, wird dadurch ein Riegel vorgeschoben.


Mehr:
Daten-Roaming: Keine Rechnungsschock mehr!
Roaming für SMS, Anrufe und Datendienste sinkt ab 1. Juli

Nur noch stromeffiziente Netzteile


Die EU-Kommission hat eben eine neue Verordnung verabschiedet, die zu einer größeren Energieeffizienz externer Stromversorgungen führen wird, deren Stromverluste bis 2020 um fast ein Drittel gesenkt werden sollen. Die erzielten Energieeinsparungen von 9 TWh entsprechen dem Jahresverbrauch Litauens und verringern die CO2-Emissionen um mehr als 3 Mio. Tonnen.

Diese Ökodesign-Maßnahme wird die Energieeffizienz externer Netzteile, die täglich in Verbindung mit vielen Haushalts- und Bürogeräten genutzt werden, erheblich verbessern. Die Festlegung ehrgeiziger Energieeffizienzanforderungen an diese Produkte leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz in Europa.

Die Verordnung legt Anforderungen an die Energieeffizienz externer Stromversorgungen fest. Solche externen Netzteile wandeln den Strom aus dem Netz in einen Niederspannungsstrom um, mit dem Haushalts- und Bürogeräte wie Funk- und Schnurlostelefone, Notebooks, Modems usw. betrieben werden. Die Anforderungen betreffen sowohl die "aktive" Effizienz, d. h. die Effizienz bei der Versorgung beispielsweise eines Notebooks beim tatsächlichen Betrieb, als auch den Stromverbrauch bei "Nulllast", d. h. die vom Netzteil auch dann aufgenommene Leistung, wenn es z. B. gar nicht in das Notebook eingesteckt ist. Die Anforderungen treten in zwei Schritten 2010 und 2011 in Kraft und entsprechen international anerkannten Effizienzkriterien, die von Modellen mit erheblich höherer Effizienz im Vergleich zu derzeitigen Durchschnittsmodellen erreicht werden.

Mehr:
EU: Eco-design of Energy-Using Products

Nach drei Jahre ".eu" – Domain: Drei Millionen Domänennamen


Drei Jahre nach ihrer Einführung erfreut sich die Internetdomäne ".eu" weiterhin einer großen Beliebtheit. Innerhalb der europäischen Top-Level-Domäne (TLD) ".eu" gibt es nun mehr als drei Millionen Internet-Domänennamen. Nicht einmal die Finanzkrise konnte dieses Wachstum stoppen, denn die Zahl der ".eu"-Domänen hat im ersten Quartal 2009 um 2 % zugenommen, wodurch ".eu" in der Beliebtheit der geografischen Domänen oberster Stufe heute an fünfter Stelle steht. Die Domäne ".eu" fördert eine ausdrücklich europäische Online-Identität und kann dadurch Bürgern und Unternehmen dabei helfen, die Vorteile des gemeinsamen Markts in vollem Umfang zu nutzen. Multinationale Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen, Think-Tanks und Bürger haben sich dazu entschlossen, ihre Web-Präsenz mit ".eu" zu kennzeichnen. Damit stehen sie nicht allein da. Zu Beginn des letzten Monats machte Schweden eine symbolische Geste und wählte ".eu" für seine offizielle Website zum schwedischen Ratsvorsitz der Europäischen Union ab 1. Juli 2009: www.se2009.eu.

Die ".eu"-Domäne hat sich ihren Platz unter den zehn weltweit größten Domänen oberster Stufe, wie zum Beispiel ".com", ".net" und ".org", nunmehr dauerhaft erobert. Seit ihrer Einführung vor drei Jahren, am 7. April 2006, nimmt die Zahl der ".eu"-Domänennamen jedes Jahr zu, und vor Kurzem wurde die Drei-Millionen-Marke erreicht. Im März 2009 waren fast 3 050 000 ".eu"-Domänen registriert. Die meisten ".eu"-Domänen werden in den bevölkerungsreichsten EU-Ländern mit der größten Internetverbreitung (Anschlüsse pro Kopf) registriert. Deutschland führt die Liste mit 30 % weiter an, gefolgt von den Niederlanden (14 %), dem Vereinigten Königreich (12 %), Frankreich (8 %) und Polen (6 %). Je 1000 Einwohner kommen allerdings auf Cypern 66,1 ".eu-Domänen, auf das zahlenmäßig führende Deutschland 11,1 (5.) und auf Österreich 8,7 (mit Schweden schon auf dem siebten Platz.

Die Domäne ".eu" wurde erstmals am 7. Dezember 2005 zunächst für Inhaber früherer Rechte wie Markeninhaber und öffentliche Stellen zugänglich gemacht. Seit Anfang April 2006 können alle in der EU ansässigen Bürger und Organisationen eine Registrierung beantragen. Die Verwaltung des ".eu"-Registers (der Datenbank aller registrierten ".eu"-Domänennamen) wurde der unabhängigen gemeinnützigen Einrichtung EURid anvertraut. An ihrem ersten Jahrestag waren 2,5 Millionen ".eu"-Domänennamen registriert und 2007 kamen weitere 300 000 Domänennamen hinzu.

Mehr:
Der aktuellen Stand der ".eu"-Statistiken

Entwicklung: EU-Kreditrahmen für Nahrungsmittel in Höhe von 1 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission hat heute ein Projektpaket über 314 Mio. EUR genehmigt, mit dem die Landwirtschaft unterstützt und die Ernährungssicherheit in 23 Entwicklungsländern der Welt verbessert werden soll. Dies ist der erste Finanzierungsbeschluss im Rahmen der mit 1 Mrd. EUR ausgestatteten Nahrungsmittelfazilität, die Ende letzten Jahres als Reaktion auf die Nahrungsmittelkrise in vielen Entwicklungsländern eingerichtet wurde. Die Kommission genehmigte ferner einen Gesamtplan zur Nutzung der ganzen Fazilität, die insgesamt 50 Entwicklungsländern zugute kommt.

Am 18. Dezember 2008 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung zur Schaffung der Nahrungsmittelfazilität die mit 1 Mrd. EUR ausgestattet wurde. Dies ist die zentrale Maßnahme der EU zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise, die sich in den Jahren 2007 und 2008 zugespitzt hat. Der heutige Finanzierungsbeschluss und der umfassende Plan für die Nahrungsmittelfazilität wurden auch vom Europäischen Parlament und von allen Mitgliedstaaten genehmigt.

Die Fazilität ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt (2009-2011) und soll in erster Linie die Zeit zwischen Soforthilfe und mittel- bis langfristiger Entwicklungszusammenarbeit überbrücken. Dabei werden drei Arten von Tätigkeiten unterstützt:

* Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, einschließlich Düngemitteln und Saatgut; Dienstleistungen im Veterinärbereich sowie Beratungen;
* andere Maßnahmen kleineren Umfangs zur landwirtschaftlichen Produktionssteigerung wie Mikrokredite, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, Schulungen und Unterstützung von Berufsgruppen im Agrarsektor sowie
* Schaffung von Sicherheitsnetzen – durch die gefährdete Bevölkerungsgruppen in den Genuss sozialer Transferleistungen kommen – häufig in Form von arbeitsintensiven öffentlichen Arbeiten (Straßenbau, Bewässerungsprojekte usw.)

Im Rahmen des vorliegenden Finanzierungsbeschlusses der Kommission werden Projekte und Programme in 23 Entwicklungsländern unterstützt: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Birma/Myanmar, Burkina Faso, Burundi, Eritrea, Gambia, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Kenia, die Demokratische Republik Kongo, Kuba, Liberia, Mali, Mosambik, Pakistan, die palästinensischen Gebiete, Philippinen, Sierra Leone, Simbabwe und die Zentralafrikanische Republik. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses, einschließlich der Zuweisungen je Land, ist über unten stehenden Link abrufbar.

Die Finanzmittel für die heute verabschiedeten Projekte werden ausnahmslos über internationale Organisationen bereitgestellt: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), Welternährungsprogramm (WEP), Weltbank (WB), Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie VN-Einrichtungen wie das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste UNOPS (in Birma/Myanmar) und die Hilfswerke der Vereinten Nationen UNWRA (palästinensische Gebiete).

Der umfassende Plan für die Umsetzung der Nahrungsmittelfazilität enthält eine Liste von 50 Zielländern, die in einem Zeitraum von drei Jahren Unterstützung erhalten. Hilfe leisten internationale und regionale Organisationen sowie nationale Regierungen. Darüber hinaus findet eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen von nichtstaatlichen Akteuren, Einrichtungen der Mitgliedstaaten und anderer geeigneter Durchführungspartner statt.


Mehr:
EU Food Facility – Overview of Programmin

Vorfahrt für KMU: Internetportal erleichtert grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der EU


Über ein nagelneues Internetportal "Europa für Sie – Unternehmen" erhalten Unternehmen auf einfache Weise die Information, die sie brauchen, um in anderen EU-Mitgliedstaaten Geschäfte zu machen. Das Portal wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestaltet und ist Teil der Umsetzung des "Small Business Act". Seine neue Version wurde heute in Betrieb genommen. Das Portal hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ihre Leistungen EU-weit zu vermarkten.

"Europa für Sie – Unternehmen" ist ein Schritt zur Umsetzung des Prinzips "Vorfahrt für KMU". Das Portal gibt Auskunft über gesetzliche Regelungen und die Möglichkeiten und Grenzen der Geschäftstätigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene.

Interessierte finden dort Antwort auf Fragen wie

* Wie registriert man ein Unternehmen in den Niederlanden?
* Welche Genehmigungen braucht man, um seine Produkte jetzt auch in Italien zu vermarkten?
* Was muss ein Unternehmer über das polnische Steuerrecht oder über das deutsche Arbeitsrecht wissen?
Und es bietet noch mehr: direkten Zugang zu elektronischen Behördendiensten der Mitgliedstaaten wie MwSt-Erstattungsverfahren und Online-Verwaltungsverfahren und eine Liste der im jeweiligen Land bestehenden Unterstützungsdienste für Unternehmen, etwa der örtlichen Vertretungen des Enterprise Europe Network. Sogar ein spezieller Bereich "Zugang zu Finanzierungsmitteln" ist für jedes Land vorhanden.

Deutsch/Englisch. Das Portal wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestaltet. Die Informationen sind in englischer Sprache und in der Amtssprache des ausgewählten Landes vorhanden. Übersetzungen in andere Sprachen (wie Deutsch, Französisch und Sprachen wichtiger Nachbarländer) sollen später hinzukommen.

Mehr:
Österreich-Site: "Europa für Sie – Unternehmen"
EU-Handbuch zur Definition von Kleinen und Mittleren Betrieben (KMU), pdf., 52 S., 1,22 MB9.3.2005

EU-Schweiz: Grenze unbürokratischer und durchlässiger


An jedem Tag passieren durchschnittlich 23.000 Lkw und 4.400 Eisenbahnwagons die Grenze zwischen der Schweiz und den benachbarten EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich. 2007 überquerten insgesamt 1.026.900 Lkw die Autobahngrenzstelle Basel/Weil mit einem der wichtigsten Zollämter an der deutsch-schweizerischen Grenze. Dabei fuhren zwischen 1.200 und 2.000 Lkw über die Grenze von Norden nach Süden und zwischen 1.900 und 3.000 in entgegengesetzter Richtung. Damit fielen insgesamt 402.400 Einfuhranmeldungen, 492.500 Ausfuhranmeldungen und 685.600 Versandvorgänge an. Zusätzlich zum Güterverkehr belief sich das Personenbeförderungsaufkommen in dem Jahr auf insgesamt 11 Mio. Kraftfahrzeuge; das sind 31.000 Kfz täglich bzw. alle drei Sekunden ein Fahrzeug.

Die Europäische Kommission hat dazu heute (20.März 2009) einen Vorschlag für einen Ratsbeschluss vorgelegt, der den Geltungsbereich des 1990 geschlossenen Zollabkommens zwischen der EU und der Schweiz erweitern soll. Hierdurch soll das Abkommen mit den neuen EU-Sicherheitsmaßnahmen für den Gütertransport in Einklang gebracht werden. Mit dem vorgeschlagenen Abkommen soll die Verpflichtung wegfallen, beim bilateralen Handel zwischen der Schweiz und der EU dem Zoll vorab auf elektronischem Weg sicherheitsrelevante Informationen zu übermitteln. In der Zwischenzeit wird die Schweiz beim Handel mit Drittländern Sicherheitsmaßnahmen anwenden, die denen der EU entsprechen. Damit werden reibungslose Handelsströme zwischen der Schweiz und der EU und gleichzeitig ein hoher Grad an Sicherheit in der Versorgungskette gewährleistet. Der Vorschlag muss vor der Unterzeichnung, die voraussichtlich bis 1. Juli 2009 stattfinden wird, vom Ministerrat und vom Schweizerischen Bundesrat gebilligt werden.

Das heute vorgeschlagene Abkommen soll am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Mehr:
Customs proposals (legislation)

EU: Jobs für DolmetscherInnen

Für alle, die noch nicht wissen, was sie studieren sollen: Die EU sucht in den nächsten Jahren DolmetscherInnen für Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, weil in den kommenden zehn Jahren fast die Hälfte in Pension gehen. Das berichtet Gabi Sprickler-Falschlunger auf ihrem Weblog.

✔ Information:
Job: EU braucht DolmetscherInnen: Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch


CHANCE EUROPA 2020 - Jugend und Politik im Dialog

Bald täglich gibt es eine neue Aktion mit der Brüssel die Menschen für Europa gewinnen will. Doch wir hören nichts davon, weil die Bundes- und Landesinstitutionen das Thema Europa verschlafen. Damit werden aber nicht nur europäische Perspektiven sondern auch österreichische Chancen vertan.

CHANCE EUROPA 2020 - Jugend und Politik im Dialog

"CHANCE EUROPA 2020 - Jugend und Politik im Dialog" nimmt die Zukunft in den Fokus. Das Projekt bietet eine Plattform, sich aktiv zu Fragen einzubringen, welche die Jugend unmittelbar betreffen. In sechs Themenfeldern werden Schwerpunkte der Jugendpolitik in der EU unter die Lupe genommen. Hier ist Meinung gefragt! Entwickelt zu diesen Themen Eure Zukunftsentwürfe und nehmt am Kreativ-Wettbewerb teil.

Die Verfasserinnen und Verfasser der spannendsten Einsendungen werden
zum Europäischen Zukunftskongress im Februar 2009 im FEZ-Berlin eingeladen.

Das Projekt CHANCE EUROPA 2020 besteht aus drei aufeinander folgenden Phasen:

Phase eins: Der onlinebasierte Kreativ-Wettbewerb vom 13. Oktober 2008 bis zum 16. Januar 2009. Entwickelt in dieser Zeit Eure Zukunftsentwürfe zu einem der Themen, schickt sie uns und nutzt die Chance, Euch zur Teilnahme am Zukunftskongress zu qualifizieren!

Phase zwei: Der Zukunftskongress vom 16. bis zum 20. Februar in Berlin. Gemeinsam mit 100 anderen Jugendlichen aus Deutschland und Europa entwickelt Ihr fünf Tage lang Zukunftsszenarien zu Themen die Euch wichtig sind. Eure Ergebnisse werden mit unterschiedlichen Medien umgesetzt und zum Schluss VertreterInnen aus Politik und Jugendarbeit präsentiert und mit ihnen diskutiert.

Phase drei: Nach dem Zukunftskongress ist Eure Meinung weiterhin gefragt. Eure Kongressergebnisse werden verbreitet und die Diskussion mit Entscheidungsträgern fortgesetzt. Der Dialog von CHANCE EUROPA soll weitergeführt werden, vor Ort und aus der Ferne über das Netzwerk.
✔CHANCE EUROPA 2020 - Jugend und Politik im Dialog

✔Europäisches Jugendportal

Integrationspreis: "Handinnov Europe 2008" - Mach mit!

[Handinnov Europe 2008] Allgemein wird ein schlechtes Europa-Verhältnis der Österreicher kritisiert. Tatsache ist aber, dass es nicht nur die Brüsselbürokratie ist, die Anlass zur Kritik gibt sondern, dass auch der Transmissionsriemen über regionale oder nationale Institutionen nicht funktioniert. Vorarlberg ist dabei ein einmaliges Beispiel dafür, wie wichtige Informationen aus Brüssel für die Vorarlberger Bevölkerung und Institutionen verschwiegen werden. Wer kennt zum Beispiel diesen Wettbewerb: Der "Handinnov Europe 2008" zeichnet beispielhafte Initiativen zugunsten junger Menschen mit Behinderung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und in Europa aus.

[ONISEP] Der vom französischen Büro für Ausbildung und Beruf (ONISEP) veranstaltete Wettbewerb "Handinnov Europe 2008" wird beispielhafte Initiativen zugunsten junger Menschen mit Behinderung in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und in Europa auszeichnen. Die Übergabe der Preise erfolgt Ende November in Paris bei einer Veranstaltung, zu der die Preisträger aus ganz Europa eingeladen sind. Die Bewerbungen müssen vor dem 25. September bei den Ansprechpartnern des jeweiligen Landes eingereicht werden.

[Ein europäischer Wettbewerb] Mit Unterstützung verschiedener Persönlichkeiten und offizieller Partner und des Europäischen Behindertenforums (EBF) wird die 5. Ausgabe des Handinnov-Wettbewerbs auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. "Handinnov Europe 2008" prämiert innovative Aktionen zur Förderung junger Menschen mit Behinderung.

[Welche Aktionen werden berücksichtigt] Jede beispielhafte und innovative Aktion, die die Integration junger Menschen mit Behinderung in ihr schulisches, studentisches oder berufliches Leben oder ihr Leben als Staatsbürger im weiteren Sinne verbessert.

[Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?] Die gesetzmäßig in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gegründeten Verbände, Bildungs- und Behinderteneinrichtungen, Körperschaften, Organisationen usw.

[Wie wird die Preisübergabe erfolgen?] Eine internationale Jury wird einen Preisträger pro Land bezeichnen. Zudem werden länderübergreifende Projekte ausgezeichnet. Im November 2008 werden alle Preisträger aus den 27 Ländern zu einem Aufenthalt in Paris eingeladen, bei dem sie an mehreren prestigeträchtigen Veranstaltungen in Anwesenheit französischer und europäischer Persönlichkeiten teilnehmen werden (Übergabe der Preise bei der Europäischen Fachmesse für Bildung durch Xavier Darcos, französischer Minister für Bildung, Empfang in den Amtsräumen des Präsidenten der Nationalversammlung, Veranstaltungen der Stadt Paris usw.).

[Abgabedatum der Bewerbungen] Die Bewerbungen müssen vor dem 25. September per E-Mail beim Ansprechpartnern des jeweiligen Landes eingereicht werden.

✔Information: Handinnov Europe 2008

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
Austrian National Council of Disabled Persons

Dr. Klaus VOGET, ÖAR President
Dr. Anthony WILLIAMS, EDF Board member

Stubenring 2
A - 1010 WIEN
Tel. : + 43/1/513.15.33
Fax : + 43/1/513.15.33.150 or –155
E-mail : williams.eubuero@oear.or.at