Handys werden immer mehr zum Allzweckkommunikationsgerät und vereinen die Eigenschaften von Mobiltelefon und Computer. Die Zusammenführung von Kommunikation, Information und Unterhaltung stellt auch den öffentlichen Dienst mit seinem Informationsangebot vor neue Herausforderungen.
Als erstes Ministerium stellt das Bundesministerium für Finanzen sein Webangebot jetzt auch in einem adaptierten Format für mobile Endgeräte unter m.bmf.gv.at zur Verfügung. Dadurch ist ein schnelles Aufrufen der Startseite mit kurzer Ladezeit gewährleistet. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern auch unterwegs benötigte Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung, zu FinanzOnline (Steuern zahlen per Mausklick) oder das Finden des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes mit seinen Öffnungszeiten zu ermöglichen.
Wie auch auf www.bmf.gv.at sind auf m.bmf.gv.at alle Seiten des Finanzministeriums abrufbar - zum Beispiel: Bürgerservice, Presse, Budget, Wirtschaftspolitik, Publikationen, Rechtsnews sowie die Suchfunktion. Eine Ausnahme bilden nur komplizierte Berechnungsprogramme, die auf einem Handy schwer, oder gar nicht zu bedienen wären - wie beispielsweise der Brutto/Netto-Rechner oder der Steuervergleichsrechner.
Mehr:
"m.bmf.gv.at: erste Ministeriumsseite für mobile Endgeräte"
Finanzamt goes Handy
OECD kritisert Österreichs Steuerpolitik

Die Globalisierung der Wirtschaft stellt auch die nationalen Steuersysteme vor Herausforderungen. Mobile Faktoren wie Kapital und in einem geringeren Ausmaß auch Arbeit können sich durch Standortverlagerungen einer im internatinalen Vergleich übermäßigen Besteuerung entzogen werden.
Die Staaten stehen so auch mit ihrer Steuerlast in einen Wettbewerb zueinander. Gleichzeitig können Lohn- und Einkommenssteuern sowie Sozialabgaben das Arbeitsangebot negativ beeinträchtigen.
Dagegen gelten Steuern auf Grund und Immobilien als vergleichsweise effizient, da sie keine verzerrende Wirkng auf das Angebot von Arbeit und Kapital haben. Auch Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenlungssteuern haben kaum verzerrende Wirkung und tragen gleichzeitig zur Verringerung von Vermögensungleichheit bei.
Die OECD empfiehlt ihren Mitgliedsländern, die Besteuerung auf immobile Faktoren zu verschieben. Steuern und Abgaben auf Kapitaleinkünfte oder Arbeit könnten so etwa durch Steuern auf Konsum oder Vermögen ersetzt werden.
Innerhalb der OECD nehmen nur in Frankreich und der Tschechischen Republik die Sozialbeiträge einen größeren Anteil an der Wirtschaftsleistung in Anspruch. Rechnet man die Kommunalsteuer und den Familienlastenausgleichsfonds hinzu, dann erzielt Österreich nach Frankreich die höchsten Einnahmen aus Steuern und Beiträgen, die ausschließlich auf Arbeitseinkommen erhoben werden!
Die Einnahmen aus Substanzsteuern (Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer) lagen 2007 konstant bei 0,6 Prozent des BIP und damit mehr als ein Drittel unter dem OECD-Schnitt von 2,0 Prozent. Nur Tschechien und die Slowakei, also Staaten mit einem deutlich geringen Vermögensbestand als Österreich, erzielen geringere Einnahmen aus dieser Steuerquelle. In ihrem letzten Wirtschaftsbericht hatte die OECD Österreich empfohlen, die Abschaffung der Erbschaftssteuer und damit eine weitere Absenkung der Einnahmen aus Substanzsteuern zu überdenken.
Mehr:Steuer- und Sozialabgabenquote in Österreich
Steuervergleichrechner / Steuerreformrechner 2008/2009 online
Die SPÖ hat einen Steuerreformrechner online gestellt. Der Steuerreform-Rechner 2008/2009 ermittelt auf der Basis des eingegebenen Brutto-Gehaltes die zu erwartende Steuerersparnis für 2009.
✔ Information:
Steuervergleichrechner 2008/2009 online
Labels: Steuern
Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008
Arbeitnehmer und Pensionisten zahlen Lohnsteuer, Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. So wie es aber für die Wirtschaft günstigere Bestimmungen gibt, gibt es sie auch für Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer gibt es nämlich zusätzliche Absetzbeträge und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter "sonstiger Bezüge". Und darin liegen die wesentlichen Möglichkeiten, die man dem Steuerbuch 2009 entnehmen kann.
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Information:
Downloadadresse: Web-Version Das Steuerbuch 2009
Labels: Arbeitnehmerveranlagung, lohnsteuer, Steuern
Ohne weitere Worte II: 25 Prozent - sonst nichts!

"Die Liste der zusätzlich Steuererleichterungen und Gestaltungsmöglichkeiten ist sehr umfangreich. Nutzen Sie unser Angebot einer persönlichen unverbindlichen Beratung."
Labels: Ohne weitere Worte, Steuern, Wirtschaft