Der Pensions-Splitting-Flop


Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Eltern auf Antrag nach der Geburt von Kindern die Pensionsansprüche teilen können. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, dass Frauen während der Kindererziehungszeit keine Nachteile für ihre spätere Pension erleiden. Als Problem hat sich dabei herausgestellt, dass das Splitting beantragt werden muss. Das Pensionssplitting - eine Idee der ÖVP hat sich als ein unsäglicher Flop herausgestellt. Seit 2005, als die schwarz-blau-orange Regierung diese Regelung eingeführt hat, haben nur 16 Paare davon Gebrauch gemacht.

Die ÖVP-Frau Rauch-Kallat warb nun deswegen dafür, dass es künftig automatisch zu einer Teilung der Ansprüche kommt. Es solle nur die Option bestehen, das Pensionssplitting explizit abzubestellen. Was eigentlich auf dasselbe raus kommt, aber für alle Arbeitnehmer ohne Steuerberater - also die niedrigen Einkommensbezieher - zum Nachteil geraten würde. Sie können sich weder den Vorteil ausrechnen noch die Fristen - mangels Kenntnis - wahren.

Notwendig ist für Frauen, dass ihnen nicht mit Teilzeitjobs und anderen prekären Arbeitsbedingungen das Recht auf Arbeit, Einkommen, Karriere und Pension vorenthalten wird. Der Umstand, dass Vorarlbergs Frauen selbst bei Vollzeitbeschäftigung am wenigsten unter den Österreicherinnen verdienen spricht Bände. Dass die Vorarlberger Arbeitnehmer die niedrigsten Pensionseinkommen Österreichs haben, ebenso. Da wäre weder Frauen noch Männern mit einem Pensionsplitting geholfen.

Der erste Schritt zur eigenständigen Alterssicherung der Frauen wäre ohnedies die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens beim Bezug der Notstandshilfe, denn Frauen fehlenVersicherungszeiten, wenn sie aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens aus der Notstandshilfe hinausfallen. Weiters sei eine verbesserte Anrechung der Kinderbetreuungszeiten unabdingbar notwendig, denn die Kindererziehung ist eine Leistung für die gesamte Gesellschaft und sichert gerade diese die zukünftigen Pensionen. Die durchgängige Erwerbsarbeit nimmt bei den Arbeitnehmern - nicht nur bei den Frauen - ab. Daher ist ein Systems zu schaffen, das eine durchgängie Versicherung sichert. Dies trifft besonders für die atypischen Beschäftigungsverhältnisse zu.

Pensionssplitting. Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein "freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zB für Arbeitslosengeld) können nicht übertragen werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.

Mehr:
Pensionssplitting: Pröll lässt VP-Frauen abblitzen
Einkommen: Vorarlbergs Frauen verdienen am wenigsten!
Pensions-Rätsel?

Online: EURES-Broschüre "Atypische Arbeitsverhältnisse am Bodensee"

Die Arbeitsverhältnisse und die Erwerbsbiographien rund um den Bodensee sind für eine stetig wachsende Zahl von Menschen Veränderungen unterworfen. Die neueren wirtschaftlichen Entwicklungen werden auch vermehrte Mobilität über die Grenzen zur Einkommenssicherung notwendig werden lassen. Sowohl für die Beratung als auch für die Sozialpolitik ist daher die Klärung der Rechtsstellung von Arbeitnehmern in "atypischen Arbeitsverhältnissen" und deren Beschreibung ein wichtiges Anliegen.

Bisher konnten diese rechtlichen Veränderungen in der Arbeitswelt aber weder gemeinsam begrifflich noch statistisch um den Bodnesee gefasst werden. Das sind aber Voraussetzungen, um zu einer angemessenen Beratung von Grenzgängerinnen zu kommen. Das vorliegende (online downloadbare) Heft der EURES Bodensee beschäftigt sich daher in erster Linie mit Begrifflichkeiten und Definitionen.

EURES-BODENSEE ist eine grenzüberschreitende Partnerschaft zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Arbeitsmarkt. Ziel ist ein offener und barrierefreier Arbeitsmarkt im Bodenseeraum. In ihr arbeiten bei EURES-BODENSEE die Arbeitsverwaltungen, die Gewerkschaften sowie die Arbeitgeberorganisationen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zusammen.

Definitionen. Das Heft widmet sich vor allem dieser Klärung der Begrifflichkeiten. Wer Aussagen zur sozialen Realität atypisch Beschäftigter sucht, wird enttäuscht. In einem Abriss der quantitativen Verhältnisse am Bodensee werden lediglich einige Aspekte in Umrissen erkennbar.

Atypische Abeitsverhältnisse - Problematik. Dort, wo keine Grundsicherungssysteme etabliert sind, die unabhängig von Beschäftigungsverhältnis und Erwerbsstatus Armut vermeiden helfen, ist und bleibt für Arbeitnehmer/innen der Zugang zu den Versicherungssystemen und deren Leistungen das wichtigste Kriterium, das in den Wechselfällen des Lebens über normale Verhältnisse oder Prekarität entscheiden kann.

Die streng formale Gleichbehandlung unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse und die Ausgrenzung bestimmter Arbeitsverhältnisse aus verschiedenen Versicherungsarten beschreiben deshalb die größten Probleme. Sofern ein atypisches Arbeitsverhältnis
im Erwerbsleben nicht ein vorübergehendes ist, sondern eine Kette solcher Arbeitsverhältnisse begründet, ist Altersarmut in aller Regel programmiert.

Eine Übersicht: Teilzeit, Arbeit auf Abruf, geringfügige und befristete Beschäftigung, Leiharbeit und neue Selbständigkeit

Inhalt
1. Vorwort
2. Einleitung
3. Systematik / Definitionen
3.1. Unterschiede rund um den Bodensee
3.1.1. Österreich
3.1.2. Fürstentum Liechtenstein
3.1.3. Schweiz
3.1.4. Deutschland
3.2. Tabellarischer Überblick
4. Bewertung: Soziale Absicherung / sozialer Status
5. Umfang atypischer Arbeitsverhältnisse
5.1. Österreich
5.2. Fürstentum Liechtenstein
5.3. Schweiz
5.4. Deutschland
6. Dank und Quellen


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Information:

Eine Übersicht: Teilzeit, Arbeit auf Abruf, geringfügige und befristete Beschäftigung, Leiharbeit und neue Selbständigkeit

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Siehe auch:
Infos für grenzüberschreitende Tätigkeiten von KMUs im Bodenseeraum
Arbeiten bei den Nachbarn: Infos für Grenzgänger