Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Eltern auf Antrag nach der Geburt von Kindern die Pensionsansprüche teilen können. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, dass Frauen während der Kindererziehungszeit keine Nachteile für ihre spätere Pension erleiden. Als Problem hat sich dabei herausgestellt, dass das Splitting beantragt werden muss. Das Pensionssplitting - eine Idee der ÖVP hat sich als ein unsäglicher Flop herausgestellt. Seit 2005, als die schwarz-blau-orange Regierung diese Regelung eingeführt hat, haben nur 16 Paare davon Gebrauch gemacht.
Die ÖVP-Frau Rauch-Kallat warb nun deswegen dafür, dass es künftig automatisch zu einer Teilung der Ansprüche kommt. Es solle nur die Option bestehen, das Pensionssplitting explizit abzubestellen. Was eigentlich auf dasselbe raus kommt, aber für alle Arbeitnehmer ohne Steuerberater - also die niedrigen Einkommensbezieher - zum Nachteil geraten würde. Sie können sich weder den Vorteil ausrechnen noch die Fristen - mangels Kenntnis - wahren.
Notwendig ist für Frauen, dass ihnen nicht mit Teilzeitjobs und anderen prekären Arbeitsbedingungen das Recht auf Arbeit, Einkommen, Karriere und Pension vorenthalten wird. Der Umstand, dass Vorarlbergs Frauen selbst bei Vollzeitbeschäftigung am wenigsten unter den Österreicherinnen verdienen spricht Bände. Dass die Vorarlberger Arbeitnehmer die niedrigsten Pensionseinkommen Österreichs haben, ebenso. Da wäre weder Frauen noch Männern mit einem Pensionsplitting geholfen.
Der erste Schritt zur eigenständigen Alterssicherung der Frauen wäre ohnedies die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens beim Bezug der Notstandshilfe, denn Frauen fehlenVersicherungszeiten, wenn sie aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens aus der Notstandshilfe hinausfallen. Weiters sei eine verbesserte Anrechung der Kinderbetreuungszeiten unabdingbar notwendig, denn die Kindererziehung ist eine Leistung für die gesamte Gesellschaft und sichert gerade diese die zukünftigen Pensionen. Die durchgängige Erwerbsarbeit nimmt bei den Arbeitnehmern - nicht nur bei den Frauen - ab. Daher ist ein Systems zu schaffen, das eine durchgängie Versicherung sichert. Dies trifft besonders für die atypischen Beschäftigungsverhältnisse zu.
Pensionssplitting. Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ab 2005 ein "freiwilliges Pensionssplitting" vereinbaren: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten für die ersten fünf Jahre) nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zB für Arbeitslosengeld) können nicht übertragen werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.
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